„Energieausweise“: Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor neuer Telefon-Masche

14.08.14 • AUS DER REGION, JEZT AKTUELL, STARTKeine Kommentare zu „Energieausweise“: Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor neuer Telefon-Masche

JEZT - Energieausweis - Symbolbild

(JEZT / VERBRAUCHERZENTRALE | 2014-08-14) – Energieausweise am Telefon andrehen und dabei die Verbraucher täuschen, um ihnen Geld aus der Tasche zu ziehen – das ist eine neue Masche. Laut den Betroffenen, die sich an die Verbraucherzentrale Thüringen gewandt haben, beginnt es mit einem unerlaubten Werbeanruf.

Es wird behauptet, dass mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung im Mai dieses Jahres jeder Haushalt einen Energieausweis brauche und der Anrufer diesen ausstellen würde. Stimmt der Angerufene diesem Angebot zu, erhält er eine Auftragsbestätigung zusammen mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 99,90 Euro zugeschickt. Mit seiner Unterschrift bevollmächtigt der Verbraucher die Firma zur „Beantragung eines Energieausweises“. Zugleich erklärt sich der Betroffene mit der „Kontaktaufnahme und der Beratung“ einverstanden, die erforderlich sind, um den Ausweis zu erstellen. „Das Perfide dabei ist die falsche Behauptung, dass ein Energieausweis jetzt angeblich für jeden Haushalt gesetzlich verpflichtend sei. Einen Energieausweis brauchen jedoch nur Immobilienbesitzer, die ein Haus verkaufen oder eine Wohnung neu vermieten wollen“, erklärt Ramona Ballod, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Thüringen.

Die Firma benutzt eine Verordnung, um Verbraucher unter Vorspiegelung falscher Tatsachen telefonisch unter Druck zu setzen und hofft, dass ein Teil der Angerufenen tatsächlich den Geldbetrag überweist. Ralf Reichertz, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Thüringen, rät, auf die Anrufe nicht einzugehen und das Gespräch möglichst schnell zu beenden. Werden Unterlagen zugeschickt, sollte man auf keinen Fall Geld überweisen. Verbraucher sollten der Forderung schriftlich widersprechen und den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Ergänzend sollten sie von ihrem vierzehntägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Die Verbraucherzentrale legt allen Betroffenen nahe, den Vorfall bei der Polizei zur Anzeige zu bringen und den unerlaubten Werbeanruf bei der Bundesnetzagentur zu melden.

Betroffene können sich bei Fragen und Problemen an jede Verbraucherberatungsstelle in Thüringen wenden. Adressen und Öffnungszeiten der Beratungsstellen gibt es unter www.vzth.de oder telefonisch unter 0361 55514-0.

Wer mehr wissen will über die Bedeutung und die verschiedenen Qualitäten von Energieausweisen, sollte sich ausführlich in der Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen beraten lassen. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf HIER oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0361 – 55514-0. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie





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