Endspurt: Jetzt noch schnell für den Jenaer Fassadenpreis bewerben – Einsendeschluss ist der 26.10.2015!

15.10.15 • JEZT AKTUELL, POLITIK & URBANES LEBEN, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu Endspurt: Jetzt noch schnell für den Jenaer Fassadenpreis bewerben – Einsendeschluss ist der 26.10.2015!

JEZT - Der Sonnenhof erhielt eine Wuerdigung beim Fassadenpreis 2014 -Foto © Stadt Jena

Der „Sonnenhof“ erhielt eine Würdigung beim Fassadenpreis 2014 – Foto © Stadt Jena

(JEZT / BARBARA GLASSER) – In diesem Jahr schreibt die Stadt Jena den 23. Fassadenpreis-Wettbewerb aus. Bewerbungen können bis zum 26.10.2015 im Fachdienst Stadtplanung eingereicht werden. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen sowie den Link zu den Bewerbungsunterlagen und den Teilnahmebedingungen:

Der Jenaer Fassadenpreis 2015 wird vergeben für…

– beispielhafte Ergebnisse fachgerechter Erhaltung oder Wiederherstellung von Fassaden bei Sanierungsobjekten;
– hervorragende Sanierungsleistungen vorhandener Gebäudesubstanz in alten Ortslagen, die sich auch in der Fassade darstellen;
– vorbildlich gestaltete Fassaden bei Neubau von Gebäuden;
– sorgfältig ausgeführte Baudetails und Konstruktionen;
– überzeugende Gestaltung und ästhetischer Anspruch, die handwerkliche Qualität und das Erscheinungsbild des Objektes in Verbindung zum angrenzenden öffentlichen Raum;
– Qualität der Freiräume und der Gestaltung des Wohnumfeldes/Berücksichtigung stadtökologischer Erkenntnisse, u.a. Begrünung.

Zur Förderung innovativer Bautechnologien zur Energieeffizienz schreibt die Stadt Jena einen Sonderpreis aus, mit dem Bauvorhaben gewürdigt werden können, bei denen sich die Verbindung von Architektur mit der Nutzung erneuerbarer Energien und Techniken zur Erhöhung der Energieeffizienz in besonders vorbildlicher Qualität widerspiegelt. Aspekte der Ressourcenschonung und Dauerhaftigkeit in ganzheitlicher Betrachtung können in die Bewertung einbezogen werden.

Beteiligen können sich private Bauherren, die im oben beschriebenen Sinne ein Bauvorhaben innerhalb des Stadtgebietes Jena in allen wesentlichen Teilen abgeschlossen haben. Bezüglich der Vergabe des Fassadenpreises werden Wohnhäuser bzw. Wohn- und Geschäftshäuser bewertet. Gebäude mit anderen Funktionen (Öffentliche Einrichtungen, Gewerbebauten usw. ) können gewürdigt werden. Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften u.ä. sowie Kommunale Immobilien können in die Wertung aufgenommen werden, sind jedoch ebenfalls von Geldpreisen ausgeschlossen.

Mehr Informationen zum Fassadenpreis der Stadt Jena erhält man HIER  und DORT im Internet.





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