„Jeder Dritte war zu Hause, als sein Paket beim Nachbarn abgegeben wurde“: Verbraucherzentralen sammeln Paketbeschwerden

13.02.16 • INTERESSANTES, JEZT AKTUELL, START3 Kommentare zu „Jeder Dritte war zu Hause, als sein Paket beim Nachbarn abgegeben wurde“: Verbraucherzentralen sammeln Paketbeschwerden

Nette Grüße in die Servicewüste

Nette Grüße in die Servicewüste – Abbildung © MediaPool Jena

(JEZT / VERBRAUCHERZENTRALE THÜRINGEN) – Pakete, die nicht ankommen. Zustellungen an Nachbarn, doch der Empfänger hat keine Benachrichtigung erhalten. Solche und ähnliche Fälle, mittlerweile über 1.600 Verbraucherbeschwerden, bearbeiten die Verbraucherzentralen NRW und Thüringen auf www.paket-aerger.de*. Paketkunden bemängelten hierbei am häufigsten, dass ihnen Sendungen nicht ausgehändigt wurden, obwohl sie den ganzen Tag zu Hause waren. Über diesen nachlässigen Service ärgerte sich jeder Dritte in seinem Portal-Eintrag. Rund zehn Prozent der Paketkunden beschwerten sich über eine auf dem Transportweg verlorengegangene Sendung. Eine fehlende Benachrichtigung über eine versuchte Zustellung rangiert mit acht Prozent auf dem dritten Platz.

„Paketdienstleister müssen sicherstellen, dass die geltenden Regelungen eingehalten werden. Es ist z.B. nicht in Ordnung, wenn Verbraucher bei beschädigter Lieferung nicht entsprechend entschädigt werden“, sagte dieser Tage Ralf Reichertz, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Thüringen. Zwei Drittel aller eingehenden Beschwerden gelten der DHL Group. Der Paketdienst ist laut eigenem Geschäftsbericht von 2014 mit einem Anteil von 43 Prozent der Gigant auf dem deutschen Paketmarkt. Doch die DHL Group ist nicht bereit, sich mit den Verbraucherzentralen über die Beschwerden auseinanderzusetzen – im Gegensatz zu den anderen Dienstleistern.

Auf dem „Paket-Ärger“-Portal bieten die Verbraucherzentralen NRW und Thüringen Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Paketdienstleistungen. Paketkunden können dort zudem persönliche Erfahrungen mit Mängeln und Versäumnissen rund ums Versenden und Empfangen von Paketen eintragen. Die kritisierten Paketdienstunternehmen erhalten vor einer Freischaltung der Kundenbeschwerden Gelegenheit, Stellung zu den Einträgen zu nehmen. „Mit diesem Portal verfolgen wir das Ziel, die Qualität und Verbraucherzufriedenheit in diesem Bereich zu verbessern“, erklärte Reichertz.

* = Das Onlineportal www.paket-aerger.de wird gefördert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.





3 Kommentare

  1. Klaus sagt:

    Ich habe das Zitat im Titel nirgendwo im Text gefunden. Nur auf Jenapolis stand es gestern schon in dieser Form. Ist bestimmt nur ein Versehen, wenn man auf jezt.de nicht angibt, wo man das Zitat herausgenommen hat.

  2. JEZT Aktuell sagt:

    Was oder wer bitte ist Jenapolis? Unsere Meldung stammt von der Verbraucherzentrale – siehe bei: http://www.vzth.de/paketbeschwerden-paket-aerger

    Ihre Doreen Lange

  3. Klaus sagt:

    Oh, dann möchte ich mich entschuldigen. War mein Fehler.

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