Der 278. bis 283. Verhandlungstag im Münchner „NSU“-Prozess

24.05.16 • INTERESSANTES, JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu Der 278. bis 283. Verhandlungstag im Münchner „NSU“-Prozess

JEZT - Inside NSU - Symbolbild © MediaPool Jena 2015

Zusammengefasst und kommentiert aus Pressemeldungen:

21.04./27.04./28.04.2016: Der 278. bis 280. Verhandlungstag

Der 278. Tag im Münchner „NSU“-Prozess brachte die Zeugenbefragung von zwei Zwillingsbrüdern: Gil W. und Ron E. aus Jena. Beide waren in den 1990er Jahren Anführer einer Bande, die mit Waffen handelte und zumindest geplant haben soll, auch die rechte Szene damit auszurüsten. Unklar blieb, ob das „NSU“-Trio auf diesem Wege an einige der Waffen aus seinem umfangreichen Arsenal kam, denn die Zwillingsbrüder verweigern die Aussage, um sich nicht selbst zu belasten. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl verkündet zudem, ein Beweisantrag von Nebenklägern zum früheren V-Mann „Corelli“ und einer mysteriösen CD zu „NSU/NSDAP“ werde abgelehnt. Der inzwischen verstorbene Thomas R. alias „Corelli“ könnte, so die Vermutung, mit den Terroristen in Kontakt gestanden haben.

An den Tagen 279 und 280 ging es hauptsächlich darum, ob der Prozess auszusetzen sei. Beate Zschäpes Wahlverteidiger Hermann Borchert fordert dies mit der Begründung, solange er Zeit dafür benötige, um zu prüfen, ob ihm die vom Gericht digital übermittelten Akten zum Verfahren auch den Originalakten entsprächen, müsse der Prozess vor dem Münchner OLG ausgesetzt werden. Bundesanwalt Herbert Diemer empfahl die Ablehnung des Antrags. Außerdem beantragten Ralf Wohllebens Verteidiger Tino Brandt nochmals als Zeugen zu laden, denn der ehemalige Neonazi-Anführer und Ex-V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes solle gefragt werden, ob er dem Angeklagten Carsten Sch#ltz# das Geld für den Kauf der Pistole Ceska 83 gegeben habe. Der Strafsenat lehnte schließlich den Antrag von Wahlverteidiger Hermann Borchert ab, den Prozess für 100 Wochen auszusetzen. Außerdem weisen die Richter an Tag 280 weitere Beweisanträge von Nebenklägern zurück.

10.05. und 12.05.2016: Der 281. und 283. Verhandlungstag (Hinweis: Verhandlungstag 282 ist ausgefallen)

Das Oberlandesgericht München hatte sich an Prozesstag Nummer 281 nochmals mit Formalien zu beschäftige. Die Richter weisen den Antrag mehrerer Nebenkläger ab, den früheren V-Mann Ralf M. als Zeugen zu laden, denn – so die Begründung – der Senat hält es beim aktuellen Stand des Prozesses nicht mehr für nötig, den früheren Spitzel des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu hören. M. steht in Verdacht, in seiner Baufirma in Zwickau zwischen 2000 und 2002 Uwe Mundlos beschäftigt zu haben, was u. a. in der ARD TV-Doku „Das NSU-Komplex“ unterstellt worden war. Daraufhin übten Nebenklage-Anwälte harte Kritik am Beschluss der Richter. „Eine Aufklärung des Netzwerkes NSU und der Möglichkeit der Verhinderung der Morde und Anschläge wird damit unterbunden: nicht weil man eine Aufklärung nicht betreiben könnte, sondern weil man sie nicht weiter betreiben will“, teilen die Anwälte Sebastian Scharmer und Peer Stolle mit. Sie vertreten Angehörige des 2006 in Dortmund erschossenen Mehmet Kubasik. „Der Zeuge M. wäre einer der wichtigsten Zeugen in diesem Prozess gewesen“, heißt es.

An Tag 283 verlaß Zschäpes Wahlverteidiger Borchert erneut Antworten seiner Mandantin auf Fragen des Gerichts. In ihren neuen Aussagen/Antworten belastete die Hauptangeklagte den Mitangeklagten Holger Gerlach. Dieser habe gewusst, so Zschäpe, „dass wir von Banküberfällen lebten“. Von Morden und Sprengstoffanschlägen habe sie diesem nichts gesagt. Allerdings wisse sie nicht mit Bestimmtheit, ob Böhnhardt ooder Mundlos mit ihm darüber gesprochen hätten.

Außerdem hatte Manfred Götzl wissen wollen, wo das Beutegeld aus den verschiedenen Sparkassen- und Banküberfällen – immerhin weit mehr als 450.000 Euro – gelagert worden sei und wer darauf Zugriff hatte. Das erbeutete Geld sei zunächst „unter einer Couch“ deponiert worden, so die Hauptangeklagte. Später hätten sich stets „5.000 bis 10.000 Euro für alltägliche Ausgaben“ in einer Geldkassette „im Abstellraum“ befunden, die immer wieder von Böhnhardt und Mundlos aufgefüllt worden sei, während sie, Zschäpe, selbst kein eigenes Geld besessen habe. Brisante neue Information, die zuvor so nicht bekannt war:

Nach Zschäpes Angaben wäre das Trio auf seiner Flucht schon im Jahre 1998 beinahe bei einer Polizeikontrolle aufgeflogen. Nach einem Fahndungsaufruf im Fernsehen habe seinerzeit der Besitzer der Chemnitzer Wohnung, in der sie untergekommen waren, das Trio zum sofortige Auszug gedrängt.Alle drei seien deshalb im Sommer 1998 in einem Fahrzeug, an dem Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gestohlenem Kennzeichen angebracht hätten, zu Holger Gerlach nach Hannover gefahren. In der Innenstadt von Hannover seien sie, so Zschäpe wörtlich, „in eine Drogenkontrolle der Polizei“ geraten. Zwar sei hierbei ihr Kennzeichen „im Computer überprüft“ worden, doch hätten die Drei „unbehelligt weiterfahren“ können.

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