„Ex-Freundin mit Hantel getötet“: Totschläger muss für sieben Jahre und sechs Monate in Haft

01.02.17 • INTERESSANTES, JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu „Ex-Freundin mit Hantel getötet“: Totschläger muss für sieben Jahre und sechs Monate in Haft

Waage der Gerechtigkeit - Fotolia LIcense#128669165

Radio Jena Newscontainer Logo 230Gestern wurde vor dem Landgericht Gera im Namen des Volkes das Urteil zu einem Tötungsverbrechen in Jena Neulobeda-Ost gesprochen, bei dem am 4. Juli des vergangenen Jahres einer 30-jährigen Frau in deren Wohnung das Gesicht zertrümmert worden war, worauf diese wenige Stunden später im Jenaer Uniklinikum verstarb. Das Landgericht verurteilte den 29-jährigen Täter wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten; Mordmerkmale sah das Gericht nach einem Bericht der Ostthüringer Zeitung als nicht erfüllt an.

Wie die OTZ weiter berichtet war der 29-jährige ehemalige Polizeischüler zwischen September 2013 und Juli 2015 mit der später Getöteten liiert. Im Juli 2015 habe sie dann die Beziehung für den Angeklagten überraschend beendet. Laut der Anklageschrift habe der nun Verurteilte sein Opfer bei einem Abschiedsgespräch aus Wut über Äußerungen der Frau mit einer mitgebrachten Calvadosflasche auf den Kopf geschlagen, wodurch die 30-Jährige zu Boden gefallen und auf dem Rücken liegen geblieben sei. Anschließend soll der Mann seiner Ex-Freundin mit einer 7,5 Kilogramm schweren Hantel mit Wucht mindestens zehnmal in das Gesicht geschlagen haben.

Dabei habe der gesamte Gesichtsschädel des Opfers schwere Trümmerfrakturen mit einer Verlagerung der Knochen und des Weichgewebes nach innen erlitten, zudem wurde die rechte Augenhöhle zertrümmert. Ein Notarzt hatte in der Verhandlung ausgesagt, das Gesicht der 30-Jährigen Frau sei nicht mehr als solches zu erkennen gewesen.  Trotz sofort eingeleiteter Intensivbehandlung konten die Ärzte am Jenaer Universitätsklinikum am frühen Morgen des 5. Juli 2016 nur noch den Tod der 30-Jährigen feststellen. An den Tatablauf selbst, habe er keine konkreten Erinnerungen mehr, erklärte der 29-jährige Täter vor Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.





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