„Rückdatierung des Arbeitsvertrags: Ja / Betrug: Nein“: AfD-Landtagsabgeordnete Muhsahl hat Berufung gegen ihre Verurteilung als Betrügerin eingelegt

08.05.17 • JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, POLITIK & URBANES LEBEN, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu „Rückdatierung des Arbeitsvertrags: Ja / Betrug: Nein“: AfD-Landtagsabgeordnete Muhsahl hat Berufung gegen ihre Verurteilung als Betrügerin eingelegt

Bildquelle: AfD Thüringen Facebook

Im Laufe des Betrugsprozesses vor dem Erfurter Amtsgericht gegen die in Jena lebende AfD-Landtagsabgeordnete Wiebke Muhsal geht es ganz augenscheinlich nicht nur um die Frage:War das, was sie getan hat Recht oder Unrecht. Für Muhsal geht es in Wirklichkeit um Alles oder Nichts. Während des Prozesses gab es gleich mehrere Befangenheitsanträge ihres Anwalts Gregor Heiland gegen Richter Ralf Wildenauer, weil dieser der AfD-Frau gegenüber voreingenommen gewesen sein soll.

Zwar wurden alle Anträge von anderen Richtern des Amtsgerichts zurückgewiesen, doch Wiebke Muhsal ist eben keine ganz gewöhnliche Angeklagte, sondern Stellvertreterin des umstrittenen Thüringischen AfD-Landtagsfraktionschefs Björn Höcke. Eine Verurteilung würde, so mutmaßt sie offensichtlich, ihr Image schwer beschädigen und möglicherweise das ihrer Partei gleich mit. Deshalb hatte die Abgeordnete auch dem ursprünglichen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft über 60 Tagesssätze von 100 Euro über ihren Anwalt widersprechen lassen und vor dem Amtsgericht auf einen Freispruch gehofft.

Bildquelle: AfD

Angezeigt worden war Muhsal von einer ehemaligen Wahlkreismitarbeiterin. Deren Arbeitsvertrag war vordatiert worden und so habe sich Wiebke Muhsal Tausende Euro unberechtigter Weise vom Freistaat Thüringen erschlichen um damit ihre Webseite aufbauen zu lassen und sich Möbel anschaffen zu können. Die Anzeigenstellerin hatte als Zeugin vor Gericht erklärt, von der Angeklagten ganze zwei Monate nur zum Schein beschäftigt worden zu sein; das vom Landtag bezahlte Gehalt habe sie nicht erhalten. Zudem seien die von diesem Geld bezahlten Möbel dann nochmals beim Landtag abgerechnet worden. Die die Staatsanwaltschaft sah hierin vollendeten Betrug in Höhe von 6.000 Euro.

Vor allem an der Glaubwürdigkeit der Zeugin kratzte Muhsals Anwalt Gregor Heiland und er ließ hierzu u.a. den früheren Arbeitgeber der Zeugin vorladen, der vor Gericht kein vorteilhaftes Bild der ehemaligen Mitarbeiterin zeichnete. Von einer Abmahnung und einer womöglich gefälschten Krankschreibung war unter anderem die Rede. Allerdings bestätigte er, dass die Frau in dem Zeitraum, in dem sie laut Arbeitsvertrag von Wiebke Muhsal angestellt war, zumindest einige Wochen lang voll für seine Firma tätig war. Das wiederum führte zu einem Eingeständnis Muhsals: Ja, so Anwalt Heiland, seine Mandantin habe den Arbeitsvertrag um mehrere Wochen zurückdatiert. Seiner Ansicht nach sei dies aber eher als Versehen zu werten, denn als Betrug.

Doch das Erfurter Amtsgericht war da gänzlich anderer Meinung und verurteilte die Jenaer Landtagsabgeordnete wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 8.000 Euro. Aber „weil nicht sein kann, was nicht sein darf“, wie Christian Morgenstern einst dichtete, legte ihr Anwalt inzwischen Berufung gegen das Urteil ein. Dies teilte Muhsals Erfurter Rechtsanwaltsgesellschaft am vergangenen Freitag mit.





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