In München geht der „NSU“-Prozess zu Ende: Die Verhandlungstage 24.10. bis 16.11.2017

20.11.17 • INTERESSANTES, JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu In München geht der „NSU“-Prozess zu Ende: Die Verhandlungstage 24.10. bis 16.11.2017


Zusammengefasst und kommentiert aus Pressemeldungen:

24.10. / 25.10.2017 und 08.11.2017: Der 384. bis 386. Verhandlungstag

Wie es im NSU-Prozess in diesem Jahr noch weitergeht, ist im Moment schwer vorherzusehen: Der Mitangeklagte André Em#ng#r stellt über seine Rechtsvertreter einen Befangenheitsantrag nach dem anderen gegen einzelne oder mehrere der fünf Richter des Strafsenats am OLG München. Wird ein Gesuch abgelehnt, kommt wie automatisch ein weiteres, dem sich dann meist Anwälte der im „NSU“-Prozess mitangeklagten Ralf Wohlleben mit eigenen Befangenheitsanträge anschließen. So schleppt sich das Verfahren bereits seit mehr als zwei Monaten dahin, steht praktisch auf der Stelle und die Schlussvorträge der Nebenkläger können nicht beginnen, denn zu den Plädoyers der rund 60 Rechtsbeistände der 95 Nebenkläger – also der Angehörigen von Mordopfern und Verletzten der Anschläge und Raubzüge des „NSU“ – können erst beginnen, wenn alle Befangenheitsanträge gegen das Gericht abgearbeitet sind oder neue Anträge ausbleiben.

Wenn dann die Plädoyers der Nebenkläger beginnen, wird sich das Verfahren weiter hinziehen, denn den Planungen zufolge sind mindestens 47 einzelne Stellungnahmen vorgesehen, sie sollen nach Berechnungen der Nebenkläger insgesamt rund 57 Stunden dauern. Zum Vergleich: Die Bundesanwaltschaft hatte für ihren Vortrag 22 Stunden veranschlagt und dafür acht Sitzungstage benötigt. Wenn es denn nicht auch noch zu Anträgen der Zschäpe-Verteidigung kommt, wie an Tag 386, als Zschäpes Alt-Verteidiger Wolfgang Heer und Anja Sturm sich mit dem Strafsenat über einen rechtlichen Hinweis, den Richter Götzl am 383. Verhandlungstag verkündet hatte, stritten. Heer kündigte dabei an, er und Sturm beabsichtigten, auf den rechtlichen Hinweis „gegebenenfalls prozessual zu reagieren“.

15.11. und 16.11.2017: Der 387. und 388. Verhandlungstag

Mit heftigen Vorwürfen gegen Bundesanwaltschaft, Polizei und Verfassungsschutz haben am 387. Verhandlungstag des „NSU“-Prozesses die Plädoyers der Nebenkläger begonnen. Sie habe kein Verständnis dafür, dass sich die Bundesanwaltschaft mit der einfachen Antwort zufrieden gebe, das Trio Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos sei isoliert gewesen, sagte die Kölner Anwältin Edith Lunnebach zu Beginn ihres Vortrags im OLG München. Lunnebach vertritt eine Iranerin, die im Januar 2001 als 19-Jährige bei der Explosion einer Sprengfalle im Lebensmittelgeschäft ihres Vaters in der Kölner Probsteigasse schwer verletzt wurde und glaubt, ein Komplize des „NSU“ aus der rechten Szene in Köln habe den Sprengsatz in dem iranischen Geschäft hinterlassen. Die Juristin vermutet dies, weil die Probsteigasse als Einbahnstraße erstens Ortsunkundigen eher verborgen bleibe, andererseits in dem geschäft einst ein Eigentümerwechsel von einem deutschen Geschäftsinhaber an den Vater der Geschädigten stattgefunden hatte.

Massive Vorwürfe gegen die Bundesanwaltschaft äußerte am Nachmittag des verhandlungstages auch der Berliner Anwalt Mehmet Daimagüler in seinem Plädoyer. Er vertritt Angehörige der in Nürnberg von Böhnhardt und Mundlos erschossenen Türken Abdurrahim Özüdogru und Ismail Yasar. Für den Anwalt hat die Bundesanwaltschaft sich über das Versprechen hinweggesetzt, das Bundeskanzlerin Angela Merkel im Februar 2012 in Berlin bei der Gedenkfeier für die Opfer der Anschläge gegeben hatte. „Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen“, zitierte Daimagüler die Kanzlerin. Die Bundesanwaltschaft lege jedoch großen Wert darauf, „die Fehler der Polizei zu entthematisieren“, sagte der Anwalt. Die Polizei hatte nach den Morden des NSU an den neun Migranten jahrelang ermittelt, ob die Opfer und ihre Angehörigen in kriminelle Machenschaften verwickelt waren. Daimagüler hielt der Bundesanwaltschaft auch vor, sie haben vermeiden wollen, dass über die Verstrickung des Verfassungsschutzes gesprochen werde. Das werde schon deutlich „an der Anzahl von V-Leuten, die in der Anklageschrift fehlten“.

Mehrmals versuchten Verteidiger Beate Zschäpes durch vehemente Zwischenrufe Daimagülers Plädoyer zu stören oder zu unterbrechen. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl ließ Daimagüler jedoch weiter vortragen. Am 388. Verhandlungstag setzte dieser sein umfangreiches Plädoyer fort.

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