Stadtrat ändert erstmals die im letzten Jahr beschlossene Kulturförderrichtlinie der Stadt Jena

03.11.18 • JEZT AKTUELL, KULTUR & BILDUNG, NEWSCONTAINER, START, UNSER JENAKommentare deaktiviert für Stadtrat ändert erstmals die im letzten Jahr beschlossene Kulturförderrichtlinie der Stadt Jena

(JenaKultur) – In seiner Oktober-Sitzung hat der Jenaer Stadtrat erste Änderungen der im vergangenen Jahr verabschiedeten Kulturförderrichtlinie beschlossen. Nach den praktischen Erfahrungen des ersten Jahres der Umsetzung der Richtlinie sind nun einige Regelungen an die Praxis angepasst worden. Die zwei wichtigsten Änderungen der Richtlinie betreffen die ebenfalls im vergangenen Jahr neu aufgelegte Innovationsförderung Kunst und Kultur. Diese sind:

– Die über die Anträge entscheidende Fachjury besteht künftig aus 5 Fachexperten, wobei der Kulturdezernent und aktueller Oberbürgermeister und der Werkleiter des Eigenbetriebs künftig nicht mehr dieser Jury angehören werden. Der Werkleiter des Eigenbetriebes bleibt jedoch beratendes Mitglied der Jury.

– Neu sind auch die Antragsfristen für dieses Fördermodell. Gab es bisher nur eine Antragsfrist, gelten ab sofort die folgenden Termine:

Maßnahmebeginn bis 30.06. des Folgejahres: bis spätestens 30.10., Maßnahmebeginn 01.07. bis 31.12. eines Jahres: bis spätestens 30.03.

In begründeten Ausnahmefällen können Anträge bis zu 5.000 € bis zu zwei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden. Über diese Anträge entscheidet jedoch nicht die Fachjury, sondern der Kulturausschuss in eigener Verantwortung.

Alle weiteren Änderungen, insbesondere hinsichtlich inhaltlicher Förderkriterien, finden Sie zum Download unter www.jenakultur.de/kulturfoerderung.





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