„Rechtlich nicht zulässig“: Die Stadt lehnt Durchführung des Bürgerbegehrens „Für soziales Wohnen in Jena“ ab

16.02.19 • JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, POLITIK & URBANES LEBEN, START, UNSER JENAKommentare deaktiviert für „Rechtlich nicht zulässig“: Die Stadt lehnt Durchführung des Bürgerbegehrens „Für soziales Wohnen in Jena“ ab

Jena ist „Wohnen im Grünen“. – Foto © BeckArt FotoliaLicense#171090024

(red + Content der Stadt Jena) – Gestern war ein schwarzer Tag für die Initiatoren, Einbringer und Unterstützer des Bürgerbegehrens „Für soziales Wohnen in Jena“, denn am Freitag wurde Ihnen ein Bescheid zugestellt, in welchem auf die rechtliche Unzulässigkeit des Antrages verwiesen wurde. Folge: Sie wird es nicht durchführen. Stadtsprecher Kristian Philler in seiner Presseerklärung:

„Das Bürgerbegehren zielte darauf ab, die Regelmäßigkeit von Mieterhöhungen bei Jenawohnen zu stoppen. Hierzu wurde insbesondere die Einrichtung einer Mietervertretung im Aufsichtsrat der Stadtwerke mit Vetorecht in allen Belangen, die Jenawohnen betreffen, gefordert. Mitglieder im Aufsichtsrat müssen aber zwingend gleiche Stimmrechte haben. Dem steht ein Vetorecht einzelner Mitglieder entgegen.

Die Ablehnung des Bürgerbegehrens beruht darüber hinaus auf folgenden Gründen, die sich aus der Thüringer Kommunalordnung ergeben: Die Stadt Jena muss einen angemessenen Einfluss im Aufsichtsrat der Stadtwerke Jena haben. Mit dem geforderten Vetorecht könnten nahezu alle wesentlichen Unternehmensentscheidungen angehalten werden. Kommunale Unternehmen müssen wirtschaftlich geführt werden und einen Ertrag für den Haushalt abwerfen.

Das Verhindern von notwendigen Mieterhöhungen kann den wirtschaftlichen Bestand von Jenawohnen gefährden. Verwiesen sei beispielhaft auf die Insolvenz der Stadtwerke Gera und die davon betroffene Wohnungsgesellschaft Elstertal. Es ist kommunalen Unternehmen untersagt, private Betriebe durch ihr Verhalten wesentlich zu schädigen. Dem widerspricht das Ziel, durch die Mietpolitik Jenawohnens andere Wohnungsanbieter zur Mietpreisanpassung zu zwingen.“

Die Stadtverwaltung möchte, den Worten Phillers nach, trotz der Ablehnung auf zwei Punkte hinweisen. 1.) Grundsätzlich werden Initiativen für direkte Demokratie ausdrücklich unterstützt. Im vorliegenden Fall des Bürgerbegehrens wäre aber keine Gesetzeskonformität möglich gewesen. 2.) Die dem Ansinnen zu Grunde liegenden politischen Fragen werden ernst genommen. Der Stadtrat und die Verwaltung erarbeiten gerade eine Vorlage zur Verbesserung des Wohnungsangebotes, dem möglichst alle kommunalen Parlamentarier zustimmen können. Darüber hinaus sollen zur kommenden Sitzung am Mittwoch die letzten Weichen für ein neues Wohngebiet in Wenigenjena gestellt werden, in welchem fast ausschließlich soziale Wohnungsbauten entstehen.





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