Wichtige Infos zur diesjährigen Landtagswahl in Thüringen (Teil 1)

19.08.14 • AUS DER REGION, JEZT AKTUELL, STARTKeine Kommentare zu Wichtige Infos zur diesjährigen Landtagswahl in Thüringen (Teil 1)

JEZT - Wahlzettel zur Landtagswahl in Thueringen - Symbolbild

(JEZT / THÜRINGER LANDESAMT FÜR STATISTIK | 2014-08-19) – „Derzeit erreichen uns viele Anfragen ‚rund um die Wahl‘. Deshalb habe ich mich entschlossen, häufig gestellte Fragen von Bürgern und Medien aufzugreifen, zusammenzustellen und in insgesamt drei Teilen zu beantworten“, so Landeswahlleiter Günter Krombholz.

Die Fragen und Antworten von TEIL 1:

Zahlen und Fakten

1.1 Wie viele Stimmzettel wurden in Thüringen zur Landtagswahl 2014 gedruckt?

In Thüringen wurden ca. 1,8 Mio. Stimmzettel gedruckt, dies entspricht einem Gewicht von ca. 12 Tonnen. Würde man die Stimmzettel aneinander reihen, ergäbe dies eine Strecke von et- wa 630 km, dies entspricht der Entfernung Erfurt – Zürich.

1.2 Wie viele Wahllokale gibt es in Thüringen?

In Thüringen werden am 14. September 2014 ca. 3.000 Wahllokale in 849 Gemeinden geöff- net sein. Insgesamt sind über 30.000 ehrenamtliche Wahlhelfer im Einsatz.

1.3 Wie viele Kandidaten bewerben sich in Thüringen um ein Mandat?

Am 14. September 2014 bewerben sich insgesamt 406 Kandidaten für die Wahl zum 6. Thüringer Landtag (unter Abzug der Doppelbewerber). Im Vergleich zu 2009 sind dies 43 Bewerber weniger (2014: 406 zu 2009: 449) bei leicht gestiegener Zahl der Bewerberinnen (2014: 115 zu 2009: 112).Auf den insgesamt 12 Landeslisten kandidieren 318 und über die Wahlkreisvorschläge 279 Bewerber.

1.4 Wie viele Wahlberechtigte gibt es in Thüringen und wie viele Erstwähler?

Zur Landtagswahl 2014 sind etwa 1,84 Mio. Bürger wahlberechtigt, davon sind ca. 39.000 Erstwähler.

1.5 Welche Parteien stellen in allen Wahlkreisen auch Direktkandidaten?

CDU, DIE LINKE, SPD und NPD treten in allen 44 Wahlkreisen mit Wahlkreisbewerbern an.

1.6 Welche Partei stellt den jüngsten bzw. ältesten Bewerber?

Die drei jüngsten Bewerber für die Landtagswahl sind 18 bzw. 20 Jahre und kandidieren für die Parteien NPD und Die Partei. Der älteste Bewerber ist 90 Jahre und kandidiert für die NPD.

1.7 Wie ist das Durchschnittsalter der Kandidaten in 2014 und wie war das Durchschnittsalter bei der letzten Landtagswahl?

Das Durchschnittsalter zur Landtagswahl 2014 beträgt 44,5 Jahre. Zur Landtagswahl 2009 war es 45,2 Jahre.D. h., das Durchschnittsalter der Thüringer Bewerber sank im Jahr 2014 um 0,7 Jahre. bemerkenswert das deutlich gesunkene Durchschnittsalter der Bewerberinnen von 46,5 Jahre in 2009 auf 43,6 Jahre in 2014 (-2,9 Jahre)

JEZT - Wahlbenachrichtigung Landtagswahl 2014Wahlrecht und Wahlbenachrichtigung

2.1 Wer kann bei der Landtagswahl seine Stimme abgeben?

Alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Thüringen haben, sind wahlberechtigt. Nicht wahlberechtigt ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht be- sitzt, wem durch Endentscheidung ein Betreuer zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten bestellt wurde, oder wer sich aufgrund einer gerichtlichen Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet.Für die Ausübung des Wahlrechts ist es erforderlich in das Wählerverzeichnis eingetragen zu sein oder einen Wahlschein zu haben. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und persönlich ausüben.

2.2 Wer wird in das Wählerverzeichnis eingetragen?

In das Wählerverzeichnis werden alle Personen automatisch eingetragen, die am Stichtag, dem 3. August 2014 bei ihrer Gemeinde gemeldet sind und bei denen feststeht, dass sie wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wer am 3. August 2014 nicht für eine Wohnung gemeldet ist, sich aber seit mindestens drei Monaten gewöhnlich im Frei- staat Thüringen aufhält, wird auf Antrag bis zum 24. August 2014 ins Wählerverzeichnis bei der zuständigen Meldebehörde eingetragen.

2.3 Was muss ich tun, wenn ich kurz vor der Wahl umziehe?

Einige Wochen vor dem Wahltag, nämlich am 3. August 2014 werden die Wählerverzeichnis- se zur Landtagswahl erstellt. Für den Fall, dass jemand in der Zeit danach bis zum Wahltag umzieht, gelten im Hinblick auf die Wahlteilnahme folgende Bestimmungen:Umzug innerhalb von Thüringen:

Auf Antrag kann sich der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis des neuen Woh- nortes eintragen lassen, sofern die meldebehördliche Anmeldung nach dem 3. August 2014 erfolgte und der Eintragungsantrag bis zum 24. August 2014 schriftlich bei der zuständigen Gemeindebehörde gestellt wurde. Im Übrigen kann der Wahlberechtigte auch per Briefwahl im bisherigen Wohnort wählen. Zuzug aus einem anderen Bundesland:

Bei einem Zuzug aus einem anderen Bundesland ist der Umziehende in Thüringen nur dann wahlberechtigt, wenn er seit mindestens drei Monaten hier lebt. Wer nach dem 14. Juni 2014 aus einem anderen Bundesland zuzieht, darf in Thüringen am 14. September 2014 nicht an der Landtagswahl teilnehmen.

2.4 Wer bekommt eine Wahlbenachrichtigung?

Jeder Wahlberechtigte der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält spätestens am 24. August 2014 eine schriftliche Wahlbenachrichtigung. Darauf befinden sich u. a. Angaben zu Wahlraum und Wahlzeit, den Ort, an dem der Wahlberechtigte seine Stimme abgeben kann sowie der Hinweis, wie man eine Briefwahl beantragt.Wohnungslose Wahlberechtigte, die einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, bekommen keine Wahlbenachrichtigung, sondern bei der Antragstellung einen Wahl- schein und die Briefwahlunterlagen.

2.5 Was kann derjenige tun, der keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat?

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, sollte im Zeitraum vom 25. bis zum 29. August 2014 während der üblichen Öffnungszeiten bei der zuständigen Gemeindebehörde Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und überprüfen, ob er als Wahlberechtigter eingetragen ist. Liegt eine Eintragung im Wählerverzeichnis vor, dann kann auch ohne Vorlage der Wahlbe- nachrichtigung im zuständigen Wahllokal gewählt werden, wenn ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt wird. Sofern keine Eintragung im Wählerverzeichnis vorhanden ist, und der Bürger glaubt wahlbe- rechtigt zu sein, dann muss bis zum 29. August 2014 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis eingelegt werden. In diesem Fall wird die Wahlberechtigung des Antragstellers überprüft. Lie- gen die Voraussetzungen für die Eintragung in das Wählerverzeichnis vor, wird der Antragstel- ler in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Er erhält dann eine Wahlbenachrichtigung. Der Einspruch gegen das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständi- gen Gemeinde einzulegen.

2.6 Was muss man tun, wenn die Angaben auf der Wahlbenachrichtigung fehlerhaft sind?

Wer eine Wahlbenachrichtigung mit zum Teil fehlerhaften Angaben erhalten hat, kann trotz- dem an der Wahl teilnehmen. Er sollte aber seine Gemeinde informieren, damit sie das Mel- deregister berichtigen kann und seinen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitbringen, damit er sich über seine Person ausweisen kann.

2.7 Was muss man tun, wenn man zwei Wahlbenachrichtigungen erhalten hat?

Jeder Wahlberechtigte kann nur einmal und nur am Ort seiner Hauptwohnung wählen. Haupt- wohnung ist die überwiegend genutzte Wohnung; bei Ehepaaren die gemeinsame Wohnung. Wenn eine Person zwei Wahlbenachrichtigungen an die gleiche Adresse bekommen hat, könnte es sein, dass diese aufgrund eines technischen Fehlers doppelt im Wählerverzeichnis steht. Man sollte dann in dem Zeitraum zwischen dem 25. bis zum 29. August 2014 bei der zuständigen Gemeinde Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen. Ist die Person tatsächlich doppelt eingetragen, muss man innerhalb dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Die Gemeinde wird dann eine Eintragung streichen.Wohnt unter der gleichen Adresse ein namensgleicher Verwandter und ist nicht erkennbar, welche Wahlbenachrichtigung wem zuzuordnen ist, so sollte dies insbesondere vor der Bean- tragung von Briefwahlunterlagen durch Rücksprache bei der Gemeinde oder Einsicht in das Wählerverzeichnis geklärt werden.Wer mehrere Wohnungen in Thüringen innehat und aus diesem Grund an verschiedene Ad- ressen mehrere Wahlbenachrichtigungen bekommen hat, muss sich bei der Gemeinde, in der er nicht seine Hauptwohnung hat, aus dem Wählerverzeichnis streichen lassen.

2.8 Was ist, wenn ich am Wahltag plötzlich erkranke?

In diesem Fall ist die Beantragung eines Wahlscheines noch am Wahltag bis spätestens 15:00 Uhr bei der zuständigen Gemeindebehörde möglich. Der Antragssteller (erkrankter Bürger) beauftragt mittels Vollmacht (Schriftform), unter Angabe des Grundes (plötzliche Erkrankung), eine Person (Vertrauensperson), die erforderlichen Briefwahlunterlagen bei der Gemeindebehörde abzuholen. Nach dem Wahlvorgang durch den erkrankten Bürger, müssen diese Briefwahlunterlagen schnellstmöglich (bis 18:00 Uhr) bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle durch die o.g. Vertrauensperson abgegeben werden.

 

[FORTSETZUNG FOLGT IN KÜRZE HIER BEI WWW.JEZT.DE IN TEIL 2 UND TEIL 3]





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