Das Strafverfahren gegen Jugendpfarrer Lothar König am Amtsgericht Dresden wurde beendet
(JEZT / MDR) – Das Strafgerichtsverfahren gegen Jugendpfarrer Lothar König vor dem Amtsgericht Dresden ist beendet. Das teilten die Verteidiger des 60-Jährigen am Montag dem MDR mit. Demnach stimmte die Staatsanwaltschaft Dresden einem Vorschlag Königs auf Verfahrenseinstellung zu. Dieser hatte sich im Gegenzug damit einverstanden erklärt, jeweils 1.500 Euro an den Evangelisch-Lutherischen Kirchenbezirk in Dresden-Mitte sowie den sächsischen Justizfiskus zu zahlen, wenn dafür im Gegenzug der Freistaat Sachsen die Gerichtskosten trägt.
Aus der Pressemitteilung der Verteidiger von Jugendpfarrer Lothar König: „Jurisdiktion ist Menschenwerk, das fehlsam ist. Der Angeklagte lässt sich bei seiner Entscheidung von seinem umfassenden seelsorgerischen Auftrag leiten, mit dem er sein gesamtes Leben verbindet. Mit diesem Auftrag ist ein versöhnlicher Abschluss eines für alle Beteiligten massiv belastenden Ereignisses (Verfahrens) besser zu vereinbaren als ‚Rechthaberei‘, die in diesem Falle die Suche nach irdischem Recht-Behalten wäre, obschon die Geschichte über die Ereignisse am 19.2.2011 – Gott sei Dank – längst hinweggegangen ist.“
König begründete seinen Vorschlag im MDR damit, dass er aufgrund christlicher Überzeugung nach der langen Phase des Haders und des Streits einen Beitrag zum Rechtsfrieden leisten wolle. Er sei erleichtert, aber nicht glücklich, sagte der Pfarrer nach der Entscheidung des Gerichts. Das gesamte Verfahren habe sehr viel Energie verschlungen. Die Anklage hatte dem Jugendpfarrer unter anderem schweren Landfriedensbruch vorgeworfen. Grund war seine Beteiligung an den Protesten gegen einen Neonazi-Aufmarsch in Dresden am 19.02.2011, bei dem es auch zu gewalttätigen Ausschreitungen kam.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll König mit seinen Äußerungen, die er über den „Lauti“-Lautsprecherwagen der Jungen Gemeinde Stadtmitte (Foto) verkündet hatte, zur Eskalation beigetragen. Im ersten Prozess gegen König vor dem Amtsgericht Dresden konnte sich jedoch kaum ein Vorwurf bestätigen, weshalb der Prozess im Sommer 2013 abgebrochen worden war. Schon damals hatte Königs Verteidigung eine Einstellung des Verfahrens beantragt.
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