„Ministerpräsidentenwahl“: Der MDR meldet, dass CDU-Mann Gumprecht versucht haben soll, SPD-Finanzstaatssektretär Schubert zu bestechen

13.02.15 • AUS DER REGION, JEZT AKTUELL, RADIO JENA, STARTKeine Kommentare zu „Ministerpräsidentenwahl“: Der MDR meldet, dass CDU-Mann Gumprecht versucht haben soll, SPD-Finanzstaatssektretär Schubert zu bestechen

JEZT - MDR Radio Thueringen - MDR Fernsehen - Symbolbild © MediaPool Jena

MDR Radio Thüringen – MDR Fernsehen – Symbolbild © MediaPool Jena

Die Spitze der Thüringer CDU hatte die von der SPD vor Kurzem im Zusammenhang mit der Ministerpräsidentenwahl im Dezember letzten Jahres erhobenen Bestechungsvorwürfe mehrfach zurückgewiesen. CDU-Chef Mike Mohring hatte seinerseits u.a. SPD-Landesgeschäftsführer René Lindenberg wegen übler Nachrede angezeigt. Ausgangspunkt der Charade war die Behauptung von Thüringens neuem Regierungschef Bodo Ramelow, aus der CDU heraus sei SPD-Politikern Ministerposten angeboten worden, wenn diese Ramelows Wahl im Landtag verhindern würden.

Wie der Mitteldeutsche Rundfunk heute meldet, richten sich seinen Informationen nach die Ermittlungen der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft in Jena inzwischen konkret gegen den früheren CDU-Politiker Christian Gumprecht richten, der bis September 2014 als Abgeordneter des Wahlkreises Altenburger Land im Landtag saß. Weiter meldete der MDR, der Vorwurf laute, dass Gumprecht dem jetzigen SPD-Finanzstaatssektretär Hartmut Schubert im Dezember 2014 den Posten des Thüringer Wirtschaftsministers angeboten haben soll, wenn dieser im Gegenzug Ramelow nicht wählen würde.

Weiterhin halten sich Gerüchte, dass auch der heutige Landtagsvizepräsident Höhn, gleichfalls Mitglied der Thüringer SPD, von einem CDU-Politiker angesprochen worden sein soll. Allerdings ist unter Staatsrechtlern nach wie vor völlig unklar, ob es solche Angeboten – träfen sie denn zu – überhaupt strafbare Handlungen darstellen, denn erstens könne, so ein Rechtsexperte gegenüber ZONO Radio Jena, ein Politiker einem anderen gar keine Posten in einer Regierung verbindlich zusagen, zweitens manifestiere eine politische Funktion oder ein Amt in einer Regierung für einen LAndtagspolitiker – zumindest nach § 108e des Strafgesetzbuches – keinen ungerechtfertigten Vorteil.





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