„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“ – Internet-Rechte waren in diesem Jahr das Top-Thema auf der Netzkonferenz „re:publica“

08.05.15 • INTERESSANTES, STARTKeine Kommentare zu „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“ – Internet-Rechte waren in diesem Jahr das Top-Thema auf der Netzkonferenz „re:publica“

JEZT - Glanz und Elend von Nachrichten.Blogs - Abbildung © MediaPool Jena

(JEZT / BARBARA NOWAK) – Nutzer fragten, Medien-Anwälte auf der Netzkonferenz re:publica antworteten und gaben bis gestern in Berlin wichtige Tipps zu den Themen „Welche Bilder darf ich im Netz veröffentlichen?“, „Muss ich Dinge, die ich im Netz schreibe im Zweifelsfall auch beweisen können?“, „Wo hört Ironie auf und wo beginnen Persönlichkeitsrechte?“. Denn es ging bei der re:publica in diesem Jahr gezielt auch um rechtliche Aspekte und mit dem sog. „Law Lab“ gab es eine komplette Reihe von Vorträgen über Dinge, die für den User zu massiven rechtlichen Problemen führen könnten.

Fazit: Im Netz darf man keineswegs alles schreiben, was man will. Auch lustig gemeinte Umschreibungen im Text entschuldigen keine Beleidigung. Und nein, man darf ein selbst geknipstes Foto nicht einfach weiterverbreiten, denn man muss aufpassen wer auf dem Foto zu sehen ist. Fotografiert man in der Öffentlichkeit oder bei privaten Veranstaltungen Personen und sind diese nicht nur Teil einer Gruppe oder Beiwerk eines Motivs, muss man sich deren Zustimmung zur Veröffentlichung des Fotos holen, vor allem, wenn man schreibt, wer auf den Fotos zu sehen ist. Natürlich könnte ein Lächeln auf dem Foto eine unausgesprochene Zustimmung signalisieren, sicher weiß man das aber nicht. Und nur weil sich jemand gerne fotografieren lässt, heißt das noch lange nicht, das er oder sie mit einer Veröffentlichung von Fotos im Internet einverstanden sind. Wenn er oder sie sich sogar gegen die Veröffentlichung wehren, dann sollte man das Foto umgehend aus dem Netz nehme, sagten die Experten. Sonderrechte für Journalisten gibt es im Übrigen nicht, denn auch sie haben sich an das sog. „Kunsturhebergesetz“ zu halten und Personen des öffentlichen Lebens, die man ohne zu fragen fotografieren darf, gibt es weit weniger als mancher denkt.

JEZT - Webkommentare - Symbolbild © MediaPool Jena

Auf der re:publica wurde vielen Netz-Usern erstmals klar, dass auch im Netz Gesetze gelten, selbst wenn die nicht jedem bekannt sind. Zum Beispiel posten und kommentieren viele Nutzer munter drauflos und wundern sich dann, wenn es unangenehme Post von einem Anwalt gibt. Zum Beispiel ist es kein Spaß, wenn man etwa in einem Hotelbewertungsportal schreibt, dass im Bad Schimmel gewesen sei und das Bett voller Wanzen. Das ist nämlich keine Meinungsäußerung mehr wie etwa „Ich fand das Bad und das Bett eklig…“ sondern das muss man im Zweifelsfall auch beweisen können. Also: Dinge, die man genauer beschreibt müssen belegbar sein durch Fotos etc., wobei es ganz heikel wird, wenn man etwa durch die Manipulation eines Fotos vor Gericht eigene Aussagen beweisen will. Kann dies nachgewiesen werden, und so etwas geht laut „Law Lab“ oftmals ganz schnell, liegt ein Straftatbestand von Betrug vor, der mit Gefängnis bedroht ist.

Und mit der oft beschworenen Anonymität im Netz ist es auch nicht so weit her. Einerseits gibt es inzwischen schon Online-Meldestellen der Polizei, wo sogar anonyme Meldungen zulässig sind, andererseits ist es für einen versierten Onlinedienste-Polizisten oft überhaupt kein Problem, eine IP-Adresse zu „knacken“ und so herauszufinden, wer ein bestimmtes Posting gemacht hat. Zudem stellen offensichtlich immer mehr Menschen nach Schmähkritiken oder Beleidigungen Strafanzeigen und auch hier gilt (wie im wahren Leben) bei Tatsachenbehauptungen die Beweispflicht. Anders ausgedrückt: das Zurückgreifen auf eine freie Meinungsäußerung zieht hier nicht. Offensichtlich falsche oder erfundene Behauptungen sind ohnehin tabu und es gilt im Netz genauso wie überall sonst: internet-rechtliche Unwissenheit schützt vor den Folgen eine Anzeige wegen Verleumdung oder Beleidigung nicht.





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