„Kein Mitglied des NSU!“: Tim Schwarz kommentiert Beate Zschäpes angebliches Nicht-Wissen über die Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“

09.12.15 • INTERESSANTES, JEZT AKTUELL, STARTKeine Kommentare zu „Kein Mitglied des NSU!“: Tim Schwarz kommentiert Beate Zschäpes angebliches Nicht-Wissen über die Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“

JEZT - Beate Zschaepe im Muenchner OLG - Foto © MediaPool Jena

Beate Zschäpe im Münchner OLG – Foto © MediaPool Jena

(JEZT / TIM SCHWARZ) – Mit dem Gedanken, dem Oberlandesgericht in München im „NSU“-Prozess Ihre eigene Version der Mitwirkung an den Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ zu präsentieren, trug sich die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wohl seit längerem. Ihre Alt-Verteidiger Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl sowie später Anja Sturm rieten ihr (wohl in Kenntnis der Darstellungen mit dem Ziel des Zurechtrückens des Zschäpe-Bildes für die Öffentlichkeit)  davon ab. Natürlich muss das Münchner Oberlandesgericht Beate Zschäpe, die ihr zur Last gelegten Taten eindeutig nachweisen, ansonsten heißt es im Zweifel für sie zu entscheiden. Jedoch ist seit Mai 2013 schon zu viel über Zschäpes Rolle im Gefüge des „NSU“-Trios ans Tageslicht getreten, um Zschäpe als „die Ahnungslose“ glaubhaft darstellen zu können. Man darf den Rat von Heer, Stahl und Sturm also durchaus als sinnvoll erachten, wenn es um eine sinnvolle Verteidigung Zschäpes geht.

Denn wenn ein Angeklagter in einem Strafprozess schweigt – ein Recht, dessen Gebrauch ihm nicht zum Nachteil auszulegen ist – dann kann dies in bestimmten Fällen seine Position stärken. So mancher Freispruch und viele milde Urteile begründen sich ja gerade darauf, dass die Anklage es nicht schaffte, Angeklagte derart gerichtsfest ihrer Taten oder einer Mittäter- oder Mitwisserschaft zu überführen, dass das Gericht keinen Zweifel mehr an der Schuld hegte. Wer also vor Gericht sein Schweigen bricht, der sollte umfassend „auspacken“ und alle Rückfragen zum Geständnis zulassen, um so unzweifelhaft seinen Aufklärungswillen an den Taten aufzuzeigen. Ist dies nicht die Absicht, will er oder sie vielleicht nur – aus welchen Gründen aus immer – eine eigene, geschönte Version der zur Last gelegten Vorgänge präsentieren, dann bringt das erfahrungsgemäß nur selten etwas.

Aber: Zschäpe wollte ja unbedingt vor Gericht aussagen und seit Mathias Grasel sie zusätzlich verteidigt und nun sogar Dr. Hermann Borchert ihr Anwalt geworden ist, war dies eine Option, um die Hauptangeklagte im „NSU“-Prozess anwaltlich zufrieden zu stellen. Mit ihrer heutigen Einlassung aber verblüffte Beate Zschäpe niemanden. Zu vorhersehbar war ihre Erklärung „Ich wusste kaum etwas, hatte mit den Verbrechen und Morden nichts zu tun.“ sowie die Beschuldigung der verstorbenen Mitglieder des Terror-Trios und wohl auch ihre inszenierte Reue im Sinne von „Ich fühle mich moralisch schuldig, dass ich zehn Morde und zwei Bombenanschläge nicht verhindern konnte.“ und „Ich entschuldige mich aufrichtig bei allen Opfern und Angehörigen der Opfer der von Mundlos und Böhnhardt begangenen Straftaten.“, denn im Grunde will sich die Hauptangeklagte selbst in die Reihe eines Opfers stellen. Zschäpe: „Ab einem Zeitpunkt vertraute ich den beiden (= Mundlos und Böhnhardt) nicht mehr. Trotzdem konnte ich mich nicht von den ihnen lösen, denn die Kraft mich zu trennen und mich der Justiz zu stellen hatte ich nicht. Meine Gedanken waren immer dieselben. Angst vor der langjährigen Haftstrafe, dem Tod der beiden, Uwe Böhnhardt nicht wiederzusehen. Ich war nicht in der Lage, Konsequenzen zu ziehen.“

JEZT - Beate Zschaepe im Muenchner NSU Prozess - Foto © MediaPool Jena

Beate Zschäpe im Münchner „NSU“-Prozess – Foto © MediaPool Jena

Und zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ selbst lautet ihre krude Erklärung: „Es kann überhaupt keine Rede davon sein, dass ich ein Gründungsmitglied einer Vereinigung namens ‚NSU‘ gewesen sein soll. Eine solche Gründung hat nie stattgefunden und ich habe mich weder damals noch heute als Mitglied einer solchen Vereinigung gesehen.“

Was hat Beate Zschäpe heute zugegeben und was nicht?

– Beate Zschäpe hat vor Gericht tatsächlich alles eingeräumt, was dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ zwischen 1998 und 2011 als schwere Straftaten zur Last gelegt wird: sämtliche zehn Morde, die 15 Raubüberfälle und die zwei Sprengstoffanschläge.

– Zschäpe bestritt jedoch grundsätzlich, an den zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen beteiligt gewesen zu sein. „Ich war weder an den Vorbereitungshandlungen noch an der Tatausführung beteiligt“, sagte sie, denn „Ich hatte zu viel Angst, mich daran zu beteiligen und sie (= Böhnhardt und Mundlos) wollten mich ganz bewusst nicht dabei haben.“

– Zugegeben hat Beate Zschäpe, die letzte Wohnung des „NSU“ in Zwickau in Brand gesteckt zu haben. Vor der Brandstiftung sei sie durch dass Haus gegangen, ließ sie erklären, und zwar um sicherzustellen, dass sich niemand mehr darin befinde. Anlass für die Tat war die Nachricht vom Tod von Böhnhardt und Mundlos. Im Radio habe sie im November 2011 davon erfahren, dass ein Wohnmobil mit zwei Leichen entdeckt worden war. Sie sei sich sofort sicher gewesen, dass es sich um ihre beiden Freunde gehandelt habe, ließ sie verlesen.

– 1998 lebte das Trio im Untergrund. Mundlos und Böhnhardt hätten hierbei einen Raubüberfall zur Geldbeschaffung vorgeschlagen. „Ich war damit einverstanden. An der Durchführung und der Planung war ich nicht beteiligt., erklärte Zschäpe vor Gericht und fügte an: „Ich habe aber davon profitiert, denn auch ich lebte von dem Geld.“

– Zu der von ihr angemieteten Garage im Jenaer Stadtteil Burgau sagte Beate Zschäpe: „Am 26. Januar 1998 fand eine Hausdurchsuchung bei Böhnhardt statt. Der Beschluss bezog sich auch auf die Garage. Die Beamten ließen ihn gehen, er fuhr davon und rief mich an und sagte, dass die Garage aufgeflogen sei. Er forderte mich auf: ‚Fackel ab‘! Ich besorgte mir eine leere 0,7-Liter-Flasche und füllte sie an der Tankstelle mit Benzin. Ich wusste aber, dass Schwarzpulver in der Garage ist. In diesem Augenblick wurde mir bewusst, dass die ganze Garage in die Luft fliegen könnte. Von den im Bau befindlichen Rohrbomben und TNT wusste ich nichts. Das hatten Mundlos und Böhnhardt mir verschwiegen. Deshalb habe ich es nicht getan.“

– Zum ersten Mord des „NSU“ an Enver Simsek am 09. September 2000 sagte sie aus: „Vor diesem Tag gab es keinerlei Gespräch darüber, was in Nürnberg passieren sollte. Ich wusste von nichts und nach ihrer Rückkehr teilten sie (= Böhnhardt und Mundlos) mir nur lapidar mit, dass nichts los gewesen sei. Erst Mitte Dezember erfuhr ich von den Geschehnissen. Ich bemerkte an den Blicken von Uwe Mundlos, dass etwas nicht stimmte. Er sagte mir dann, was drei Monate vorher passiert war. Ich war geschockt. Ich konnte nicht fassen, was sie getan hatten. Ich bin regelrecht ausgeflippt. Auf meine Frage, wieso sie einen Menschen getötet hatten, bekam ich keine Antwort.“ Wusste sie davon, dass Mundlos und Böhnhardt Migranten töten wollten? Zschäpe in ihrer Erklärung: „Es war nie die Rede davon, dass Enver Simsek sterben musste, weil er Ausländer war. Bis zum heutigem Tag weiß ich die wahren Motive der beiden nicht.“

– Auch zu weiteren „NSU“-Morden äußerte sich die in München Hauptangeklagte. So zum Sommer 2001 mit dem Mord in Nürnberg  am 13. Juni an Abdurrahim Özüdogru und dem Mord in Hamburg am 27. Juni an Süleyman Tasköprü: „Ich war weder an Vorbereitungs- noch Ausführungstaten beteiligt. Am 5. Juli 2001 berichteten sie mir von ihren Mordtaten. Ich war einfach nur sprachlos, fassungslos. Ich fühlte mich wie betäubt. Ich hatte nicht für möglich gehalten, dass sie nochmal auf einen Menschen schießen. Mir wurde bewusst, dass ich mit zwei Männern zusammenlebte, denen ein Menschenleben nichts wert war. Dieses Mal äußerten sie sich auch ausländerfeindlich. Ich ergab mich meinem Schicksal, mit diesen Männern zusammenzuleben. Die beiden brauchten mich nicht, ich brauchte sie. Die beiden waren meine Familie. Uwe Böhnhardt liebte ich. Die Mordtaten lehnte ich ab.“ Acht Wochen später folgte der Mord an Habil Kilic in München. Hierzu sagte sie dem Gericht: „Ich wusste nicht, dass sie nach München fahren. Ich war auch hier an nichts beteiligt.“

– Beate Zschäpe gab auch zu, von den Bekenner-Video-DVDs gewusst zu haben und sie am Tage ihrer Flucht aus Zwickau aus der Wohnung mitgenommen und in einen Postkasten eingeworfen zu haben, so dass sie zugestellt werden konnten. Weshalb sie es tat? „Ich konnte mich da nur noch an mein Versprechen gegenüber den beiden denken. Ich musste Mundlos und Böhnhardt versprechen, im Fall ihres Todes die Wohnung in Brand zu setzen , die DVDs zu verschicken und Beweismittel zu vernichten.  Ich hatte nur den Gedanken: Ich bin alleine, ich habe alles verloren. Ich muss ihren letzten Willen erfüllen.“

Was hat sich für Beate Zschäpe durch ihre Erklärungen verändert?

1.) Wenn sie schon 2001 die Morde ablehnte, wie sich mehrfach zu versichern versuchte,weshalb hat Zschäpe nicht Menschenleben dadurch gerettet, dass sie zur Polizei ging? Ihr Argument „Ich ergab mich meinem Schicksal.“ ist ein Mitschuldeingeständnis an mindestens fünf Morden, das mit rein moralischer Schuld nichts mehr zu tun hat. Alleine mit dieser Einlassung hat sie möglicherweise bereits eine lebenslange Haftstrafe des Gerichts gerechtfertigt.

2.) Die vorsätzliche Brandstiftung in Zwickau bei gleichzeitigem Aufenthalt einer betagten, gehbehinderten Mieterin im Haus rechtfertigt unter Umständen eine zusätzliche Verurteilung wegen versuchten Totschlags. Da nützt auch Beate Zschäpes Versicherung nichts, zuvor durch dass Haus gegangen zu sein, um sicherzustellen, dass sich niemand mehr darin befinde,denn es war ja noch mindestens eine Person im Haus verblieben, als sie es zur Explosion brachte.

3.) Wie deutete Zschäpe die vielen Waffen in ihrem unmittelbaren Wohnbereich? Hierzu erklärte sie: „Ich habe ab und zu eine Waffe weggeräumt, wenn sie offen herum lag, weil ich das nicht wollte. Im Herbst 2011 ging ich von einem Dutzend Waffen aus.“ Damit gab sie zu, von den Mordwaffen Kenntnis gehabt und nichts dagegen unternommen zu haben.

4.) Auch dazu, dass sie Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bei deren Verbrechen unterstützte, ließ sich Zschäpe vor Gericht ein, als sie am Anfang der verlesenen Erklärung sagte: „Es gab bei uns keine Zuständigkeit bei der Bezahlung der alltäglichen Kosten. Die Miete zahlte meistens ich. Und während der Urlaube habe meistens ich mich um das Geld gekümmert, weil ich am sparsamsten war.“ Gegen die Raubüberfälle hat sie demnach kaum Einwände gehabt, da sie diese als einzige Möglichkeit ansah, Geld zu beschaffen. Später erklärte sie ohne Umschweife: „Ich war bei einer Anmietung eines Wohnmobils dabei.“ – Strafmildernd ist dies sicher nicht zu werten.

5.) Fakt ist: Beate Zschäpe ist angeklagt als Mittäterin bei zehn Morden. In der juristischen Auslegung ist das so, als wenn sie selber gemordet hätte, auch wenn sie an keinem Tatort mit anwesend war. Wenn sie persönlich durch ihr Tun und Handeln oder gerade ihr Nicht-Tun und Nicht-Handeln Morde ermöglicht hat, wenn sie durch Deckung oder Tarnung ihre beiden Freunde der Strafverfolgung entzog, dann hat sie die Morde juristisch mitzuverantworten.

JEZT - Beate Zschäpe im Gerichtssaal in München - Foto © MediaPool Jena

Beate Zschäpe im Gerichtssaal in München – Foto © Udo Eyck Pressedienst

Viele Fragen im „NSU“-Verfahren sind auch nach Zschäpes heutigem Teilgeständnis offen, obwohl sie ja ankündigen ließ, sich zu allen Anklagepunkten zu äußern. Offen ist:  Gab es Helfer bei den angeklagten Taten, also den Morden, Bombenanschlägen und Überfällen, und wo sind diese zu finden? Wer half ihr bei ihrer Flucht nach der Brandstiftung in Zwickau? Wohin führte sie ihre Flucht? – Im Grunde gab sie auch nur Dinge zu, die bereits erwiesen schienen und ihre Einlassung ergab kaum Neu-Betrachtungen, die eine weitere, intensive Ermittlungsarbeit hervorrufen und den Prozess bis über das kommende Frühjahr hinaus verlängern könnten. Wenn es weiter nach dem Willen der Hauptangeklagten geht, dann lässt sie zukünftig nur Rückfragen des Gerichts zu, jedoch keine der Bundesanwaltschaft und der vielen Nebenkläger.

Doch wenn die Kammer um den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl nicht akzeptiert, dass Zschäpe Fragen nur schriftlich gestellt bekommen möchte und anschließend schriftlich beantwortet, dann passiert folgendes: Götzl wird mündlich befragen und das Schweigen der Angeklagten als „Frage nicht beantwortet“ in den Prozessakten protokollieren lassen. Dann wird aus Schweigen Verschweigen, denn hält ein Angeklagter die Wahrheit oder Teile der Wahrheit zurück, so ist das so, als ob er lügt. Natürlich hat auch die Hauptangeklagte im „NSU“-Prozess das Recht zu lügen oder Teile der Wahrheit zu verschweigen. Aber das wird in diesem Fall allein zu ihren Lasten gehen. Und es wird sich auf das Strafmaß auswirken. Beate Zschäpe hätte heute also reden müssen und zwar die Wahrheit, nichts als die Wahrheit. Das hat sie aber ganz offensichtlich nicht gewollt. Hierfür gibt es auch ganz klare Gründe: Zschäpes Ego. Kein Wort zu den zehn Ermordeten kam von ihrer Seite, als sie sagte: „Meine Gedanken waren immer dieselben. Angst vor der langjährigen Haftstrafe, dem Tod der beiden, Uwe Böhnhardt nicht wiederzusehen.“ – Hier zeigte sich allen Anwesenden klar die Egoistin

Ein Mensch wie Beate Zschäpe, der sich selber als Zentrum des ganzen Prozesses sieht, hat wenig Empathie für andere Menschen, für die Opfer eines Kreuzzuges gegen Ausländer, den sie jahrelang selbst mitgetragen, zumindest aber mitunterstützt hat. Man erinnert sich an die Einschätzung von Yvonne Boulgarides, der Witwe eines „NSU“-Mordopfers, nach dem 1. Prozesstag. Boulgarides sagte im Bayerischen Rundfunk: „Wohlleben und Zschäpe haben rotzfrech rüber gegrinst zu uns. Da war ich ein bisschen geschockt, weil man halt immer denkt, so ein bisschen Normalmensch steckt ja eigentlich in jedem.“ Und heute war es Gamze Kubasik, die Tochter des „NSU“-Mordopfers Mehmet Kubasik, die vor den laufenden Kameras sagte: „Die Entschuldigung von Frau Zschäpe ist eine Frechheit, vor allem wenn sie dann noch verbunden wird mit der Ansage, keine unserer Fragen zu beantworten“.

Mitmenschen und auch die „NSU“-Opfer spielen in Beate Zschäpes Leben offenbar keine ebenso große Rolle, wie ihr eigenes Menschsein. Zschäpe leidet in der Haft, Zschäpe bekommt einen Nervenzusammenbruch, Zschäpe will ihre Anwälte loswerden, Zschäpe war angeblich an keinen Taten des „NSU“ beteiligt, Zschäpe war noch nicht einmal ein Mitglied des „NSU“. Dies obwohl es genau die gleiche Frau Zschäpe ist, die rechts-ideologisch gefestigt seit Mitte der 1990er-Jahre mit den beiden Uwes gemeinsame Sache machte und bis zu deren Tod bald 14 Jahre mit ihnen (im wahrsten Sinne des Wortes) hautnah im Untergrund lebte. Die heutige Einlassung der Hauptangeklagten im „NSU“-Prozess zeigt – vor allem in den Punkten, zu denen sie geschwiegen hat -, dass es in ihrer Sichtweise der Dinge durchaus Menschen zweiter und dritter Klasse gibt. Nämlich die Opfer der Taten, die sie miterleben musste, aber nun nicht als ihre eigenen ansehen will.





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