„R2G-Gebietsreform-Chaos geht weiter“: Wie der MDR berichtet, soll es nun doch einen Großkreis in Südwestthüringen geben
Ursprünglich sah der vor einigen Wochen vorgestellte Plan des Thüringer Innenministers Poppenhäger vor, den Kreis Schmalkalden-Meiningen mit dem Wartburgkreis und Eisenach zu fusionieren. Gegen diese Idee protestierten in der Folge sowohl SPD- als auch LINKE-Landtagsabgeordnete aus Südthüringen. Offensichtlich mit Erfolg, denn wie der Mitteldeutsche Rundfunk gestern berichtete, sei in der Debatte um die geplante Gebietsreform nun doch wieder ein Großkreis Südwestthüringen im Gespräch. Das jedenfalls bestätigte LINKE-MdL Steffen Harzer in der TV-Sendung „Thüringen Journal“.
Am Freitagmorgen hatte bereits die Zeitung „Thüringer Allgemeine“ gemeldet, dass sich die Landtagsfraktionen von Linke, SPD und Grünen am Donnerstagabend auf einen Großkreis Südwestthüringen geeinigt hätten. Die Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ und die Gemeinde Rhönblick (beide Kommunen haben zusammen knapp 8.000 Einwohner und bisher Teil des Kreises Schmalkalden-Meiningen) sollen in diesem Konstrukt zum Wartburgkreis wechseln können. Das Innenministerium bestätigte dagegen die Pläne für den Großkreis nicht, dementierte sie aber auch nicht. Ein Ministeriumssprecher sagte dem MDR kurz und knapp, alles sei denkbar, nichts werde ausgeschlossen.
Allgemein ist der Widerstand gegen die geplante Gebietsreform groß, wuchs sogar mit den Plänen von Poppenhäger, die Städte Weimar und Gera entgegen des bereits 2016 in Kraft getretenen Vorschaftgesetzes als kreisfrei zu behandeln, weil damit geplante Kreiszuschnitte obsolet wurden. Dies aber wirft Probleme zur allgemeinen Verbindlichkeit des Vorschaltgesetzes auf, das massive Auswirkungen auf Kreisstrukturen und deren Einwohnenzahlen hat und möglicherweise verfassungswidrig sein könnte, weil die Bedürfnisse und Bedenken oder Einwände hiervon betroffener Kommunen fahrlässig außen vor gelassen wurden. Auch deshalb bezeichnete der Landrat von Schmalkalden-Meiningen, Peter Heimrich (SPD), die geplante Gebietsreform als – so wörtlich – „tot“.
Zwischen dem 30. Mai und dem 14. Juni 2017 befassen sich erstmals Gerichte in Thüringem mit Klagen, die im Zusammenhang mit der Gebietsreform stehen; vielleicht wird es dann bereits darum gehen, welcher Rechtswirkung es hat, wenn die rot-rot-grüne Landesregierung immer wieder gegen ihre eigenen Vorgaben verstößt.
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