FRAGEN, DIE DIE WELT BEWEGEN: „Warum muss ich bei EC-Kartenzahlungen hier die PIN eingeben und dort unterschreiben?“

29.10.17 • INTERESSANTES, JEZT AKTUELL, KULTUR & BILDUNG, NEWSCONTAINER, STARTKeine Kommentare zu FRAGEN, DIE DIE WELT BEWEGEN: „Warum muss ich bei EC-Kartenzahlungen hier die PIN eingeben und dort unterschreiben?“

EC Cash Giropay – Symbolfoto © MediaPool Jena

Es scheint für Normalbürger undurchschaubar: Wer beim Einkauf, an der Tanke oder im Urlaub mit seiner EC-Karte bezahlt, der soll einmal seine persönliche PIN-Nummer in das EC-Kartenlesegerät eingeben, wieder ein anderes Mal muss er auf dem Kassenbeleg unterschreiben. Selbst im gleichen Laden – in Jena beispielhaft im OBI-Baumarkt – kann sich die Angelegenheit beliebig ändern. Doch weshalb gibt es wechselnde Bezahl-Varianten und sind diese wirklich beliebig? Dieser Frage lohnt es nachzugehen.

Wer als Kunde beim Bezahlen seine PIN eingeben müssen, der belastet sein Girokonto sofort mit dem Kaufpreis. Für Einzelhändler ist dieses Verfahren das sicherte, da sie hier von ihren Kunden sozusagen eine direkte Zahlungsgarantie erhalten. Was viele Menschen nicht wissen: Sobald die EC-Karte im Lesegerät festsitzt und die PIN eingegeben wird, findet sofort eine Überprüfung der Zahlungsbonität über den Server der Bank oder Sparkasse statt. Das Ergebnis sagt aus, ob das Konto des Kunden über den zu entrichtenden Kaufpreis gedeckt ist. Solche Sicherheit für den Einzelhändler hat jedoch ihren Preis, heißt: bei dieser EC-Zahlungsvariante muss der Einzelhändler eine Gebühr von 0,2 Prozent vom Kaufpreis an das jeweilige Geldinstitut entrichten. Beispielhaft wären dies in einem Elektronikmarkt beim Kauf eines TV-Geräts für 1.500 Euro satte 3 Euro.

Wird beim Bezahlen die Eingabe der Geheimzahl jedoch nicht nötig – in Jena beispielhaft bei Kaufland -,  muss der Kunde also einfach auf einem Beleg über die Gesamtsumme des Einkaufs unterschreiben, dann erteilt er dem Einzelhändler im Rahmen einer sog. Offline-Zahlung mit seiner Unterschrift die Einwilligung für ein elektronisches Lastschriftverfahren, sprich: eine Einzel-Einzugsermächtigung über den entsprechenden Betrag. Für das deutliche Weniger an Sicherheit durch die spätere Kontoabbuchung muss der Händler dann auch deutlich weniger zahlen, in der Regel ist dies nur die Gebühr für die Abbuchung. Auch für den Kunden hat letztere Zahlungsmöglichkeit einen gewissen Vorteil, denn er hat hierbei die prinzipielle Möglichkeit, den vom Händler geforderten Betrag zurückbuchen zu lassen. Dies jedoch – sollte die Forderung des Händlern zweifellos berechtigt gewesen sein und die Zurückbuchung ungerechtfertigt – unter Entrichtung dann fälliger Strafgebühren soeiwie natürlich der erneuten Zahlung.

Doch wer entscheidet am Ende wirklich, ob ein Kunde so oder so zahlen muss? Meist ist es Zufallsprinzip in der einzelnen Kasse, das festlegt, ob man mit PIN oder Unterschrift zu zahlen hat. Gelegentlich entscheidet aber auch der Ladenbesitzer oder Verkäufer/Kassierer darüber, ob ein Kunde unterschreiben muss oder seine PIN eingeben kann. Bei diesem Verfahren kann und darf der Entscheider allein nach seinem subjektiven Eindruck über den Kunden oder die Kundin entscheiden – vertraut er ihm bzw. ihr oder aber nicht. Sich hierüber zu beschweren ist aber ebenso müßig wie potentiell ungerecht, denn auch dann, wenn die z.B. die Internet-Verbindung des Kartenlesegerätes zum System unterbrochen ist, beim Geldinstitut Wartungsarbeiten stattfinden oder das Lesegerät einen Defekt hat, wird von den Kunden allein die Unterschrift abgefordert.

So viel für heute

Euer Sandro Herzubluth





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