Stadtentwicklungsausschuss bestätigt neue Sondernutzungsatzung der Stadt Jena inkl. der Option von „Montagepunkten“

14.11.17 • JEZT AKTUELL, KULTUR & BILDUNG, NEWSCONTAINER, POLITIK & URBANES LEBEN, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu Stadtentwicklungsausschuss bestätigt neue Sondernutzungsatzung der Stadt Jena inkl. der Option von „Montagepunkten“

Plakat der Aktion – Liebe Deine Stadt – Abbildung © MediaPool Jena

Lange wurde über das Thema diskutiert bis heftig gestritten und um die Mindesthöhen für das Aufhängen von Plakaten gefeilscht, doch nun haben fast alle der damit befassten Ausschüsse der Stadt Jena den Weg freigemacht, damit der Jenaer Stadtrat die Konditionen für Sondernutzungen in den öffentlichen Straßen unserer Stadt im Dezember neu regeln kann. Einzig der Werkausschuss des Kommunalservice Jena (KSJ) muss kommende Woche noch zustimmen, nachdem er sich am 27.09.2017 bereits mit den Themen befasst hatte; eine Zustimmung gilt hier als Formsache. – Um was geht es?

Einwohnerversammlung – Plakat – Symbolfoto © MediaPool Jena

Die diesjährige Anpassung der städtischen Sondernutzungssatzung rückte vor allem das Thema der Rechtssicherheit beim Plakatieren und der Nutzung von Straßen, Rad- und Gehwegen sowie öffentlichen Plätzen für das Aufstellen von Fahrradständern und Sitzbänken in den Fokus, nachdem man bereits im letzten Jahr der illegalen Plakatierung durch Klebemarken Einhalt geboten hatte.

Die gesetzlichen Grundlagen, das Thüringer Straßengesetz und die Straßenverkehrsordnung machen es laut dem beim KSJ für die Materie zuständigen Abteilungsleiter Denis Steger erforderlich, eine für unsere Stadt rechtlich fundierte neue Ortsrechtsgrundlage zu schaffen. Hier spielt vor allem die Mindesthöhe, in der Plakate zu befestigen sind, damit sie auf Geh- und Radwegen keine VerkehrsteilnehmerInnen gefährden, eine gewichtige Rolle, wobei das sog. Lichtraumprofil sichtfrei zu halten ist.

Im Verkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen betrifft das Thema Lichtraumprofil sowohl die Auto- wie die Fahrradfahrer und naturgemäß auch die Fußgänger (wie man z.B. bei Wikipedia nachlesen kann). Unter dem Lichtraumprofil versteht man der Rechtsprechung nach „den Raum, der freigehalten werden muss, um den Verkehr zu ermöglichen, und es ist (…) unterschiedlich hoch und breit. So ist in Deutschland über einem Fußgängerweg ein Raum von mindestens 2,50 m Höhe freizuhalten (…) und dies wird aus der Verkehrssicherungspflicht und den Fahrzeughöhen hergeleitet.

Innerhalb des Lichtraumprofils ist nur die allgemeine Nutzung z.B. des Gehwegs möglich, worunter nicht die Plakatierung fällt, denn diese ist eine sog. Sondernutzung. Hierfür braucht man 1.) eine Genehmigung und 2.) ab 2018 in Jena auch die Selbstverpflichtung zum Anbringen von Plakaten in einer Mindesthöhe von 2,50 Metern, denn tiefhängende und sichtbehindernde Plakate an Laternenmasten sind in Jena durchaus ein Problem.

Plakatierung in Jena im öffentlichen Raum – Symbnolfoto © KSJ Müller

Zur Verhinderung von letzterem sollen die sog. Montagepunkte dienen. Ausgangspunkt der Überlegungen des Kommunalservice war ursprünglich die Einführung eines klassischen Rahmensystems, wie man es von Thüringer Städten wie Eisenberg oder Erfurt kennt, wobei sich an diesem System allerdings bei Nichtplakatierung als negativer Effekt auf das Stadtbild dargestellt habe, wie KSJ-Werkleiter Uwe Feige letzte Woche der Ostthüringer Zeitung berichtete. Als Kompromiss im Sinne der neuen Regelung fiel seinem Eingenbetrieb die Installation von Montagepunkten an den Masten ein. Hierbei wird vollkommen auf einen Rahmen verzichtet, jedoch durch ein Zwei-Schellensystem auf einer Mindesthöhe von 2,50 Metern die Einhaltung des Lichtraumprofiles gewährleistet.

Am vergangenen Donnerstag stimmte der Stadtentwicklungsausschuss des Jenaer Stadtrats (SEA) mit überzeugenden Mehrheiten den vom KSJ eingebrachten Neuregelungen zu. Bei der Satzung der Stadt Jena über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen sowie der Satzung der Stadt Jena über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren gab es sieben Ja-Stimmen, eine Enthaltung und keinen Gegenstimmen. Bei der Installation von Montagepunkten für Veranstaltungs- und Imagewerbung an Lichtmasten in Jena sah es am Ende so aus: fünf mal Ja, 3 Enthaltungen und keine Gegenstimmen. Kleine Änderungen, die der SEA mit beschlossen hat, werden im Dezember aller Wahrscheinlichkeit nach in die Stadtratsfassung/en eingeflochten.

 





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