Lebenslänglich: Entführer im „Fall Stephanie“ wegen Mordes verurteilt – Mit ihrem Tod wollte er eigenes Fehlverhalten abdecken

01.12.18 • AUS DER REGION, JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, POLIZEIBERICHT, STARTKommentare deaktiviert für Lebenslänglich: Entführer im „Fall Stephanie“ wegen Mordes verurteilt – Mit ihrem Tod wollte er eigenes Fehlverhalten abdecken

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(red) – Vor dem Landgericht Gera wurde gestern das Urteil im Prozess um den Tod der zehnjährigen Schülerin Stephanie Drews aus Weimar verkündet, die vor 27 Jahren zuerst entführt und wenig später zerschmettert unter der Teufelstalbrücke an der BAB A 4 aufgefunden worden war (wir berichteten).

Im Herbst 2016 gründete die Polizei in Thüringen die Sonderkommission „Altfälle“, um drei damals noch nicht aufgeklärte Fälle von Kindstötungen in Jena und Weimar neu aufzurollen; der Fall Stephanie aus dem Jahre 1991 war der Polizei zufolge davon der älteste. Neue Erkenntnisse der Soko führten Anfang 2018 zu einem heute 66-järigen Verdächtigen in Berlin. Der Mann war bereits im Jahre 1996 durch das Landgericht Gera wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden und bekam seinerzeit eine mehrjährige Freiheitsstrafe, die er verbüßt hat.

Der Vorsitzende Richter am Landgericht, Uwe Tonndorf, verkündete als Urteil: Der Angeklagte wird wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, wovon drei Jahre und drei Monate als verbüßt gelten. Die Richter der Kammer gehen davon aus, dass der 66-Jährige die zehnjährige Schülerin aus Weimar im August 1991 mit dem Ziel des sexuellen Missbrauchs entführt und vermutlich bis nach Bayern verschleppt hatte. Vor der Rückfahrt nach Weimar habe der Mann das Kind mit starken Medikamenten ruhiggestellt. Allerdings sei der Angeklagte in Panik geraten, als das Kind in einen Dämmerzustand verfallen sei und ihm nur noch mit „Mhhh, mhhh“ antwortete. Deshalb habe sich der Mann entschlossen (Zitat des Vorsitzenden Richters) „das Mädchen zu entsorgen“.

Fall Stephanie Detail Fandungsplakat – Bildrechte: Polizei

Er habe entweder direkt auf der Teufelstalbrücke oder kurz davor angehalten, sein Opfer in eine Decke gehüllt getragen und das Kind schließlich von der Brücke gestoßen. Ein entsprechendes Geständnis während einer Videobefragung im Landeskriminalamt sei authentisch und nicht anzuzweifeln, selbst nachdem er im Prozess dieses Geständnis widerrufen habe, so das Schwurgericht, dem neben dem Vorsitzenden Richter zwei Berufsrichterinnen sowie eine Frau und ein Mann als Schöffen angehörte.

Weiter hieß es, zudem hätte eine Computersimulation belegt, dass ein einfacher Sturz des Mädchens von der Brücke deren Körper nicht zum Fundort gebracht hättee. Aufgefunden wurde der Leichnam acht Meter vom Lot entfernt – um dort hinzukommen, brauchte es einen Stoß, so die Richter. Einen starken Absprung des Kindes schloss die Kammer aus, weil das Mädchen unter der heftigen Wirkung der Medikamente litt. Ausschlaggeben für das Urteil „lebenslänglich“ sei das „Verdecken von eigenem Fehlverhalten“ anzusehen. Mit dem Mord an Stephanie durch den Abwurf des Körpers von der Autobahnbrücke habe der Angeklagte deren Tod als Unglücksfall darstellen wollen.

Das Landgericht lehnte die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld ab, da der inzwischen kastrierte Mann seit der Entlassung aus der Therapie fast zehn Jahre straffrei lebte. Da er 1996 wegen anderer Taten vom Landgericht Gera bereits zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden war und diese verbüst habe, gelten von der möglichen Höchststrafe von 15 Jahren nun drei Jahre und drei Monate als hinfällig, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.




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