Die Landesmedienanstalt TLM begrüßt das neue Thüringer Landesmediengesetz

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(JEZT / TLM | 2014-07-01) – Der Thüringer Landtag hat vor wenigen Tagen die Neufassung des Thüringer Landesmediengesetzes beschlossen, das gestern in Kraft getreten ist.

Durch die Novelle wird ein zukunftsweisender rundfunkrechtlicher Ordnungsrahmen für Thüringen geschaffen. Einerseits wird das Gesetz, insbesondere durch die verfahrensrechtliche Trennung von Zulassung und Kapazitätszuweisung, an den Rundfunkstaatsvertrag angepasst, andererseits wird die Thüringer Rundfunklandschaft durch thüringenspezifische Regelungen gestärkt. So können künftig u. a. die Lizenzlaufzeiten für den privaten landesweiten Hörfunk um jeweils bis zu acht Jahre verlängert werden. Zugleich wird mit den vielfältigen Neuerungen, zum Beispiel durch das neue Thüringer Bürgermedienmodell wieder einmal medienpolitisches Neuland beschritten.

Nach der intensiven Erarbeitungsphase freut sich Jochen Fasco, Direktor der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM), dass das Gesetz noch innerhalb dieser Legislaturperiode verabschiedet werden konnte. Die Änderungen tragen der inzwischen eingetretenen Entwicklung und den praktischen Bedürfnissen Rechnung. Fasco begrüßt insbesondere die in weiten Teilen gelungenen innovativen Lösungen und programmatischen Ansätze, wie zum Beispiel die sogenannte „must-fetch-Regelung“ zur Heranführung von lokalen Rundfunkprogrammen an Kabelnetze.

Kern der Novelle ist die Neuordnung der Bürgermedien in Thüringen. Der Gesetzgeber hat dabei in großen Teilen auf das gemeinsam von den Bürgermedienschaffenden in Thüringen und der TLM entwickelte Modell zurückgegriffen. Besondere Bedeutung schreibt der Gesetzgeber dem Thüringer Medienbildungszentrum und den Bürgerradios zu. „Ganz besonders freut mich, dass die TLM mit der gesetzlichen Fixierung des Thüringer Medienbildungszentrums einen weitergehenden Medienbildungsauftrag erhält“, betonte der TLM-Direktor. „Die gesetzlichen Aufträge und Vorgaben“, so Fasco, „gilt es, nun zügig umzusetzen“. Er teilt das Votum vieler Parlamentarier, die im Zuge der parlamentarischen Befassung die konstruktive Zusammenarbeit während des Gesetzgebungsprozesses lobten und würdigt, dass das Gesetz damit eine breite gesellschaftliche Basis besitzt.





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