„Herstellung der Straße Pennickental (Teil 2)“: Der Oberbürgermeister legte dem Stadtrat seinen Bericht zur Anforderung von Straßenbaubeiträgen vor

13.12.14 • JEZT AKTUELL, STARTKeine Kommentare zu „Herstellung der Straße Pennickental (Teil 2)“: Der Oberbürgermeister legte dem Stadtrat seinen Bericht zur Anforderung von Straßenbaubeiträgen vor

KEZT - Jena Woellnitz mit der STrasse Pennickenta - Abbildung © Stadt Jena

(JEZT / KOMMUNALSERVICE JENA) – Von Juli 2010 bis Februar 2013 wurde im Ortsteil Wöllnitz die Straße Pennickental grundhaft erneuert und zwar im Bereich zwischen der Ortsmitte (= Kreuzung Wöllnitzer Straße / Einmündung Hinterweg) bis zur Straßeneinmündung Am Geißberg. Dem Bau ging im Jahre 2009 ein Baubeschluss im Jenaer Stadtrat voraus, zudem eine öffentliche Ausschreibung der Maßnahme durch die Stadt Jena und eine Vergabe der Bauleistung durch den Stadtentwicklungsausschusses. Gestern legte der Oberbürgermeister seinen versprochenen Bericht zur Anforderung von Straßenbaubeiträgen vor, der im Stadtentwicklungsausschuss am vergangenen Donnerstag zum Teil kontrovers diskutiert wurde. [HIER FINDET MAN TEIL 1 DES ARTIKELS]

Beszüglich der, von der Bürgerinitiative „Pennickental“ scharf angegriffenen, Beschlussfassung im Stadtrat am 17.12.2009 schriebt der Iberbürgermeister: „Im Rahmen der Debatte sagte die damalige Stadtentwicklungsdezernentin, Frau Schwarz, dass es in Wöllnitz auch Zustimmung zu der Maßnahme geben würde. Auf eine Rückfrage, wie viele Anlieger dafür seien, wurde von ihr die Zahl “20” genannt; im Pennickental gab es seinerzeit mehr als 50 beitragspflichtige Grundstücke. Offen gelassen wurde, ob es sich bei der von Frau Schwarz genannten Zahl um Personen oder Grundstückseigentümer handelt (die es nach der Zahl “20” – ob diese nun zutreffend war oder nicht – ja auch nicht geben konnte). Der Niederschrift der Diskussion im Stadtrat über die Herstellung der Straße Pennickental vom 17.12.2009 ist aber weder zu entnehmen, dass ein positves Votum des Stadtrates von einer überwiegenden Zustimmung der Eigentümer der mehr als 50 Grundstücke abhängig gemacht wurde1, noch findet sich solches im Beschluss oder der Begründung der Vorlage 09/0176-BV.

JEZT - Foto 2 zur Befahrung der Strasse Pennickental im Jahre 2008 - Abbildung © Stadt Jena KSJ

Es muss daher davon ausgegangen werden, dass der Mehrheitsbeschluss des Jenaer Stadtrats am 17.12.2009 zugunsten eines Ausbaus der Straße Pennickental sich sachbezogen auf die Notwendigkeiten ausrichtete, welche sich in der rund 100 Jahre alten Ortsstraße ergaben, wenn dort die vorgesehene Komplexmaßnahme der Stadtwerke und von JenaWasser durchgeführt wird. Ebenfalls am 17.12.11.2009 – jedoch später am Abend – befasste sich der SEA nochmals mit der Baumaßnahme und zwar im Rahmen der Vergabe der Bauleistungen. Hier bekam die Fa. Streicher den Zuschlag. Im Nachgang gab es in der Angelegenheit u.a. nochmals mehrere Teilnahmen von Mitarbeitern der Stadt Jena an Sitzungen des Ortsteilrates, es gab Reaktionen auf Schreiben von Anliegern, der BI und des Ortsteilrates, es gab mehrere Zuarbeiten an den Petitionsauschuss des Thüringer Landtags und Antworten auf Fragen des Datenschutzbeauftragten und der Bürgerbeauftragten des Freistaats.“

Zu dem von der Bürgerinitiative angesprochene Rechenfehler berichtet der Oberbürgermeister in seinr Vorlage: „Zu dem von der Bürgerinitiative seit langem angesprochenen Rechenfehler ist nach Abschluss der Prüfung zu sagen, dass dieser sich nicht beitragsrechtlich auswirkt. Es ging hier im Mai 2009 in der Vorphase von Beschlüssen mit mehreren Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses, des Finanzausschusses sowie zwei Infoschreiben für jeden Beitragspflichtigen plus drei Bürgerinformationsveranstaltungen um die Höhe der zu erwartenden Straßenbaubeiträge. Dass hier immer wieder Missverständnisse auftreten können, vor allem dann, wenn auf verschiedenen Zeitebenen grundsätzlich unterschiedliche Verfahrensweisen und Kostenentwicklungen diskutiert werden1, liegt in der Natur der Sache. Allerdings konnte durch diesen Rechenfehler ganz zu Anfang des Verfahrens durchaus der Eindruck entstehen, dass die später zu erwartenden Straßenbaubeiträge um 100.000 Euro höher seien, als es in der Schätzung tatsächlich der Fall hätte sein müssen. Trotz dieser aus Sicht der Beitragspflichtigen aufgrund des Rechenfehlers für sie erheblich ungünstigeren, finanziellen Situation, ist dennoch knapp sieben Monate später die Entscheidung des Jenaer Stadtrats für den Ausbau im Pennickental gefallen.“

Damit scheine klar, so Oberbürgermeister Dr. Schröter, dass der Rechenfehler zu Ungunsten der Beitragspflichtigen für die Stadtratsmitglieder seinerzeit nicht dazu geführt, dass man sich aufgrund der Höhe der
Beiträge gegen die Straßenbaumaßnahme entschieden hätte. Sicherlich sollten zu jeder Zeit Unterlagen der Stadtverwaltung fehlerfrei sein, jedoch können in so frühen Phasen – wie im vorliegenden Fall Monate vor der endgültigen Beschlussfassung – immer einmal Rechenfehler vorkommen, die später dann korrigiert werden. Und er OB weiter: „Zumindest hat dieser Fehler, wie berichtet, keinerlei Einfluss auf die Anfang 2015
bevorstehende Beitragserhebung in Wöllnitz.“

JEZT - Foto 3 zur Befahrung der Strasse Pennickental im Jahre 2008 - Abbildung © Stadt Jena KSJ

Ausführlich äußerte sich das Jenaer Stadtoberhaupt zu den Verfahrensweisen nach § 13 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes; die sind die sog. „Informationspflichten“ bezüglich einer späteren Beitragserhebung. Er erklärte hierzu Folgendes: „Diese vier Sätze (Anmerkung: des § 13 ThürKAG) sind der Kern der nach dem Kommunalabgabengesetz gesetzlich festgelegten Aufgaben für die Stadt Jena, um ihre Bürger über Beitragspflichten zu unterrichten und hiermit hatte sich u.a. der Petitionsauschuss des Thüringer Landtags auf Antrag der BI Pennickental zu befassen. Die umfassende Unterrichtung der Grundstückseigentümer ‚in geeigneter Form‘ und mit Hinweis auf die Gesetzichkeiten sowie die Unterlagen wurde (…) vom Petitionsauschuss nicht beanstandet. Auch steht außer Frage, dass die drei Informationsveranstaltungen allesamt ‚vor Ausführung der Maßnahme‘ stattfanden und dass hierbei eine Alternativvariante1 vorgestellt wurde. Damit hatte die Stadt Jena seinerzeit aus ihrer Sicht dem § 13 ThürKAG in vollem Umfang entsprochen und ist sogar darüber hinaus gegangen.

Indes wurde die Ausschreibung der Maßnahme bereits am 16.09.2009 – und damit rund drei Wochen, bevor das erste Infoschreiben an die Grundstückseigentümer verschickt wurde – mit ihrer Veröffentlichung u.a. im Thüringer Ausschreibungsanzeiger begonnen. Dies geschah, obwohl § 13 ThürKAG besagt, dass die Grundstückseigentümer ‚Anregungen‘ zu den Ausschreibungsunterlagen und zum Ausbau vorbringen können. Diesbezüglich gab es im Spätsommer 2009 grundsätzlich zwei Lesarten: Einerseits konnten Bürger annehmen, dass eine Kommune eine Ausschreibung erst dann starten darf, wenn der Bürger Gelegenheit hatte, Anregungen zu geben. Andererseits war es einer Kommune ebenso möglich, eine bereits laufende Ausschreibung zu stoppen, wenn sich nach Information der Bürger neue, wichtige Gesichtspunkte ergaben, ohne dass Grundstückseigentümern hierdurch Nachteile entstehen.“

JEZT - Jena-Woellnitz mit der Strasse Pennickental - Abbildung © Stadt Jena

Es habe hierzu vom Freistaat oder den Aufsichtsbehörden keinerlei Anweisungen oder Richtlinien gegeben, so der Oberbürgermeister, so dass beide Möglichkeiten gewählt werden durften. Hierbei habe die Stadt
Jena die Meinung vertreten, die Ausschreibung für die Baumaßnahme Pennickental aufgrund der beim Abwasserzweckverband Jena bereits weit vorangeschrittenen Planungen, bereits kurz vor der Zusendung des ersten Infoschreibens starten zu können und anschließend zu prüfen welche Anregungen die Grundstückseigentümer gegeben haben, um schließlich zu entscheiden, ob die Ausschreibung ggf. zu stoppen sei.

Gegen Ende der Vorlage ging Oberbürgermeister Dr. Albrecht Schröter auch noch auf die im Januar 2015 bevorstehende Beitragserhebung ein und berichtet: „Nachdem von Seiten der Stadt ursprünglich angenommen worden war, dass auf die Grundstücksanlieger im Bereich von der Ortsmitte Wöllnitz bis zum Geisberg eine Gesamtbeitragshöhe von 420.000 bis 430.000 Euro zukommen könnte, dieses sich dann kostenminimiert bezogen auf den Abschnitt von der Ortsmitte bis zum Geröllfang am Hinterweg auf 220.000 Euro reduzierte, werden sich die zu erhebenden Beiträge für den kompletten Ausbau der Straße von der Ortsmitte (= Kreuzung
Wöllnitzer Straße / Einmündung Hinterweg) bis zur Straßeneinmündung Am Geißberg auf etwas mehr als 250.000 Euro belaufen; dies sind – bezogen auf die ursprünglichen Annahme – etwa 60 %.“ Die erhebliche Reduzierung der beitragsfähigen Kosten habe sich vor allem aus dem Angebot des seinerzeit günstigsten Bieters der Bauleistung sowie aus der streng beitragsrechtlichen Betrachtung der Verrohrung des Pennickenbachs, die in der ursprünglichen und ersten Betrachtung vom Zweckverband JenaWasser wesentlich beitragsintensiver angesetzt worden war, ergeben,  so der Oberbürgermeister in seiner Berichtsvorlage an den Stadtrat.

Die Berichtsvorlage in vollem Umfang findet man HIER!





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