„Neue Sondernutzungssatzung kommt (Teil 1)“: Spannungsfeld zwischen öffentlichem Interesse und den Bedürfnissen von BürgerInnen und Gewerbetreibenden

Sondernutzung ist ein Rechtsbegriff aus dem Bereich der Benutzung solcher Sachen, die einer Mehrheit von Personen zur Nutzung offenstehen (öffentliche Sachen). Dabei bezeichnet „Sondernutzung“ im Gegensatz zum normalen „Gemeingebrauch“ solche Nutzungen, die das gleiche Recht aller überschreiten und deshalb in der Regel verboten sind oder einer Erlaubnis bedürfen. Bei der Stadt Jena werden Sondernutzungen vom …
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