„Einzugs- oder Auszugsbescheinigung schon ausgestellt?“: Wer diese Frage mit „Nein“ beantwortet, dem droht ab morgen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro

„Der Teufel steckt im Detail“, kommentiert der Bundesvorsitzende des Liberalen Mittelstands, Thomas L. Kemmerich, die Änderungen im neuen Melderechtsgesetz, die ab dem morgigen 1. November gelten. Danach müssen die Vermieter ihrem Mieter künftig beim Ein- und Auszug eine Bescheinigung ausstellen. Wer das nicht schnell genug tut, soll ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro zahlen. „Ein …
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