„Uuups…was stand da noch in der AGB?“ – In Großbritannien verpflichteten sich Zehntausende zu kostenlosem Kloputzen, Sozialstunden und Kaugumme-Entfernen
(tomba) – Dass man Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in Ruhe durchlesen sollte, ist bekannt. Trotzdem versagt bei vielen Menschen der gesunde Menschenverstand, wenn es etwas kostenloses abzugreifen gibt: acht von zehn Internetusern klicken dann AGB nahezu unbesehen an und dann schnell weiter. Dies rächte sich nun in Großbritannien, als sich ein dortiger Anbieter eines öffentlicher WLAN-Netze …
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